Berufs- und Strafrecht
Die (zahn)ärztlichen Berufsordnungen der einzelnen Kammern regeln die Rechte und Pflichten der (Zahn)Ärzte untereinander, gegenüber Patienten und den Körperschaften selbst. Das Berufsrecht, die Berufsordnungen und die entsprechenden Kammergesetze sind in jeder Beratungssituation mit Ärzten und Zahnärzten zu beachten. Wir beraten Sie hier insbesondere in folgenden Bereichen schwerpunktmäßig.
- Approbationsrecht
- Weiterbildungsrecht
- Berufsrechtliche Verfahren
- Werberecht / Wettbewerbsrecht
- Arztstrafrecht
- Healthcare-Compliance
Unsere Beratung schließt berufsrechtliche Belange bei der Erstellung von Kooperationsverträgen ein. Hierzu zählt zum Beispiel das Patientenrecht/Datenschutzrecht bei der Praxisübertragung.
Die (zahn)ärztlichen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sind häufig Gegenstand von Patientenbeschwerden und berufsgerichtlichen Verfahren. Hier beraten und vertreten wir Sie gegenüber Körperschaften, Patienten und Verwaltungs- beziehungsweise Zivilgerichten.
Das (zahn)ärztliche Werberecht ist weitgehend liberalisiert, die Möglichkeit der modernen Kommunikationsmethoden verlockend. Rechtliche Fallstricke beim erfolgreichen Praxismarketing sowie Grenzen von Ärztebewertungen gehören zu unseren Beratungen. Dieses erstreckt sich bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Berufsrechtliche Kooperationen geraten zunehmend auch in den Blickwinkel der Öffentlichkeit und beschäftigen auch verstärkt Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsvorhaben aller Art, insbesondere der ambulant-stationären Verzahnung und der Kooperation mit der Industrie. Hierunter fallen zum Beispiel auch die Prüfungen von Beraterverträgen, der Teilnahme an AWB und sonstiger Kooperation im Zusammenhang mit der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
Teil des Berufsrechts ist das Vergütungsrecht der Heilberufe. Private Krankenversicherer und Berufsgenossenschaften prüfen zunehmend kritisch die Privatliquidation und greifen damit in das Liquidationsrecht und die Therapiefreiheit ein. Wir vertreten Sie in entsprechenden Verfahren und beraten Sie bei der sicheren Ausgestaltung von Rechnungen und Honorarvereinbarungen.
In den letzten Jahren häufen sich Ermittlungsverfahren wegen Falschabrechnung und Korruption im Gesundheitswesen, was teilweise straf- und berufsgerichtliche Verfahren bis hin zum Approbationsentzug zur Folge haben kann. In diesen Verfahren stehen wir Ihnen zur Seite und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Wir bereiten Ihre Einrichtungen auf etwaige Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen vor. Ziel unserer Bemühungen ist die Verhinderung von Hauptverhandlungen und Verwaltungsverfahren, die jeweils schwierige Konsequenzen für die Praxen haben können. Wir vertreten Sie auch bei straf- und berufsgerichtlichen Verfahren vor den Gerichten. Bei diesen Verfahren ist auch der sozial- und zivilrechtliche Überhang zu beachten, hier kommt unser Kompetenznetzwerk und die interdisziplinäre Aufstellung der Kanzlei Ihnen zugute. Auch entsprechend Folgeverfahren werden von uns begleitet.