Krankenhausrecht / Chefarztrecht
Krankenhäuser sind die größten Leistungserbringer im Gesundheitswesen und beanspruchen ein Drittel der Gesamtausgaben in der GKV. Maßgebliche Regelungen sind neben dem SGB V einschließlich der Krankenhausfinanzierungsregelung des Bundes und die Landeskrankenhausgesetze. Hier vertreten wir Sie in Streitigkeiten zur Aufnahme in den Krankenhausplan bis hin zur Frage von Honorarkürzungen/Einzelfallprüfungen und steuerlichen Auswirkungen von Kooperationen. Unsere Steuerberater beraten eine Vielzahl von Krankenhäusern, sodass wir Sie umfassend medizinrechtlich und steuerrechtlich im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene beraten können. Wir unterstützen Kooperationsprojekte, wir begleiten Sie zudem bei Kooperationsprojekten wie Gründung und Übernahme von MVZ, Teilnahme an der ASV sowie bei der Ausgestaltung von Honorar-, Konsiliar- und Belegarztverträgen beziehungsweise bei Anstellungsverträgen mit externen Ärzten. Schwerpunktmäßig bieten wir folgende Leistungen an:
- Aufnahme in den Krankenhausplan
- Chefarztrecht / Chefarztvertragsrecht
- Haftungsrecht (Arzthaftung, Organisationshaftung)
- Fehlbelegungsprüfungen
- Ermächtigungen
- Sektor übergreifende Kooperationen
- Honorararztverträge / Konsiliararztverträge / Anstellungsverträge mit Ärzten
- Gründung von MVZ
- Übernahme von vertragsärztlichen Praxen zur Eingliederung in ein MVZ
- Ambulantes Operieren am Krankenhaus
- Entlassmanagement
- Kooperationen mit anderen Heilberufen
- Gründung von Privatkliniken
- Zusammenarbeit mit Industrie
- Compliancefragen
Wir beraten und betreuen Sie zudem in Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht und Arbeitszeitrecht ist zahlreichen Besonderheiten unterworfen, die sich aus den Anforderungen des Gesundheitsrechts ergeben. Dieses betrifft die individuelle Ausgestaltung von Verträgen und das Arbeitszeitrecht. Der Inhalt von Chefarztverträgen hat sich in den letzten Jahren zudem erheblich verändert, vor allem betrifft dieses das Liquidationsrecht von Chefärzten zu Gunsten von Beteiligungsrechten. Die teilweise sehr umfangreichen Chefarztverträge mit diversen Anlagen bedürfen insoweit einer eingehenden juristischen Prüfung. Wir begleiten Sie zudem bei der Auslagerung von Krankenhausteilen (Outsourcing) und bei der Privatisierung von Krankenhäusern.