Sonstiges
Wir betreuen (Zahn)Ärzte und Krankenhäuser umfassend in Haftungsangelegenheiten, wir vertreten indes keine Patienten. Haftungsverfahren dauern teilweise Jahre, sodass wir uns sehr bemühen, die betroffenen Ärzte und Kliniken nicht Übergebühr zu belasten. Eine enge Kooperation ist notwendig, zumal die Behandlungsdokumentation eine wichtige Rolle spielt. Anhand derer können Behandlungsverläufe und medizinische Fragestellungen gut geklärt werden. Im Rahmen der Betreuung dieser Mandate achten wir stets auf Verflechtungen mit straf- und berufsrechtlichen Fragen.
Unsere Vertretung erfolgt stets in Absprache mit der Haftpflichtversicherung und umfasst sämtliche Verfahrensstufen, wir vertreten Sie also vor der Schlichtungsstelle/Gutachterkommission bis hin zum Zivilgericht.
Durch das Patientenrechtegesetz ist die Dokumentation und deren Vollständigkeit in den Fokus gerückt. Bei unvollständiger Dokumentation droht der Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers. Hier beraten wir Sie zum Umfang der Dokumentation und Fragen der Delegation. Die Berater der Kanzlei beraten auch diverse operierende Berufsverbände, hier ist eine gewisse Gefahrgeneigtheit immanent. Die Tendenz der Patienten, bei einem nicht befriedigenden Behandlungserfolg einen ärztlichen Fehler zu vermuten, nimmt zu. Hier heißt es frühzeitig zu reagieren, sodass der anwaltliche Berater im Dialog mit dem Arzt und dem Haftpflichtversicherer die Zusammenhänge klärt und Ansprüche abwehrt.
Neben diesen Themen sind wir auch in folgenden Bereichen schwerpunktmäßig tätig:
- Haftungsrecht, Haftpflichtverfahren gegen Heilberufe und stationäre Einrichtungen (Krankenhaus, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen)
- Arbeitsrecht (Anstellungsverträge, Abmahnung, Kündigung)
- Arzneimittelrecht
- Heilmittelwerberecht
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Medizinprodukterecht (Zulassungsverfahren)
- Apothekenrecht
Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die rechtliche und steuerliche Betreuung von Apotheken. Die Apothekenlandschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Für die Inhaber geführte Offizinapotheke bedeuten viele Reformgesetze der letzten Jahre eine strategische Neuausrichtung. Dabei sind trotz stetiger Liberalisierungen im Gesundheitsrecht die Kooperationsmöglichkeiten mit Ärzten und Krankenhäusern immer noch zahlreichen Restriktionen unterworfen, sodass hier die besondere Expertise der anwaltlichen Berater zum Tragen kommt. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot gilt nach wie vor, sodass sonstige Kooperationsmöglichkeiten, Apothekenmarketing, Arzneimittelversand und Rabatte wenn möglich zu nutzen sind, um die Apotheke betriebswirtschaftlich abzusichern. Hierzu zählt auch eine gute rechtliche Ausgangsposition.