Vertrags(Zahn)arztrecht
Das Vertragsarztrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Vertragsärzten, deren Standesorganisationen (Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung) und Krankenkassen. Der gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf ärztliche Versorgung, weshalb Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte zur Verfügung stehen müssen, um im Krankheitsfall Hilfe zu leisten. Um die (zahn)ärztliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, schließen die Verbände der Krankenkassen mit den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen Verträge, die Vertrags(zahn)ärzte sind Mitglieder. Vertrags(zahn)arzt wird ein Arzt durch Zulassung. Diese wird vom Zulassungsausschuss erteilt, dessen Mitglieder aus Vertretern der Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung bestehen. Dieses wird als sogenannte gemeinsame Selbstverwaltung bezeichnet, entsprechendes gilt auch für den Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Rechtsstreite, in denen über die Erteilung oder Entziehung einer Zulassung oder Ermächtigung gestritten wird sowie Fragen der richtigen Honorarzuteilung oder Honorarkürzung bilden einen großen Teil der von uns betreuten Verfahren im Vertrags(zahn)artzrecht, hier sind wir bundesweit vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht tätig.
Wir begleiten Sie durch alle Bereiche des SGB V, insbesondere zu folgenden Themenbereichen:
- Zulassungsverfahren KV und KZV
- Sonderbedarfszulassungen / Ermächtigungen
- Belegärztliche Tätigkeit
- Übertragung und Teilung von Zulassungen
- Anstellung mit / ohne eigene Zulassung
- Praxisnachfolge
- Gründung Berufsausübungsgemeinschaften
- Abrechnungsgenehmigungen / Teilnahme an Selektivverträgen
- Honorarverteilung / Honorarrückforderung
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen (u.a. Richtgrößenprüfungen Arznei- und Heilmittel, Wirkstoff- und Quotenprüfungen)
- Plausibilitätsprüfungen
- Disziplinarverfahren
- Recht der Berufsgenossenschaften / D-Arzt-Verfahren
Vom Zulassungsverfahren über die Bildung von Kooperationen bis zur Durchsetzung von Honoraransprüchen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und gegebenenfalls den Krankenkassen: Das Medizinrecht ist komplex, undurchsichtig und formalistisch, hier können Sie auf das Fachwissen und die jahrelange Erfahrung besonders qualifizierter Fachanwälte für Medizinrecht zurückgreifen. Insbesondere können Sie von der interdisziplinär rechtlichen und wirtschaftlichen/steuerlichen Kompetenz profitieren.
Bei der Schaffung von Selektivverträgen/Verträgen zur besonderen Versorgung verfügen wir seit 2004 über ein breites Knowhow von der Konzeption über die gesundheitsökonomische Berechnung bis hin zur Vertragsgestaltung und Implementierung der Verträge, wir begleiten Sie in jeder notwendigen Phase.
Bei honorarrechtlichen Auseinandersetzungen mit den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen vertreten wir Sie in einer immer differenzierter und komplizierter werdenden Materie. Fraglich ist, ob die regionalen Honorarvereinbarungen den gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise denen des Bewertungsausschusses oder des EBM/BEMA entsprechen. Die Prüfung Ihrer Abrechnung und Eruierung von Möglichkeiten der Honorarsteigerung gehören zu unseren Kompetenzen.
Wirtschaftlichkeitsprüfungen können Ärzte erheblich belasten und die Praxis im Ergebnis ruinieren. Die Berater verfügen nicht nur über ausgezeichnete Kenntnisse der gesetzlichen und bundesvertraglichen sowie regionalen Vorgaben, sondern sind ebenso mit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung und der Spruchpraxis der regionalen Prüfgremien vertraut. Dieses ist ständig im Fluss, wir sind bundesweit in herausgehobener Präsenz für Sie tätig.
Das Zulassungsrecht ist eine komplexe und schwierige Materie, zumeist bestehen Zulassungsbeschränkungen, sodass besondere Konstruktionen für eine Niederlassung und Praxisnachfolge beziehungsweise Sonderbedarfszulassung in Betracht kommen. Die Berater verfügen über eine jahrelange Erfahrung verschiedener Zulassungskonstellationen und können Sie über das ganze Verfahren hinweg begleiten. Die Beratung beginnt durch strategische Entscheidungen zum Niederlassungszeitpunkt beziehungsweise rechtzeitige Planung zur Abgabe der Praxis und Übertragung des Vertragsarztsitzes. Der Übernehmer muss sich häufig gegen Konkurrenten durchsetzen, hier sind strategische Entscheidungen und gute Vertragsgestaltung gefragt.